Führerscheinklassen

A

fuehrerscheinklasse-a

Direkteinstieg ab 24 Jahre für Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 ccm oderbbH von mehr als 45 km/h auch mit Beiwagen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW oder mit symetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW.

Eingeschlossene Klassen: A 2, A1, AM

     
A 2

fuehrerscheinklasse-a Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg auch mit Beiwagen  
Eingeschlossene Klassen: A1, AM Mindestalter: 18 Jahre
     
A1 fuehrerscheinklasse-a1

Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW Motorleistung. Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder bbH Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

     
Mofa fuehrerscheinklasse-mofa maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Mindestalter: 15 Jahre
     
AM fuehrerscheinklasse-mofa Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bbH bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschiene oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
   

Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. max. Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder max. Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer - bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und - einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie) - Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner)) oder - max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungsmotoren z.B. Diesel) oder - max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor
Mindestalter 16 Jahre

     
B/BF17 fuehrerscheinklasse-b

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre/17 Jahre

Bei BF17 nur in Begleitung eines eingetragenen Begleitfahrers
Eingeschlossene Klassen: AM, L,

     
BE fuehrerscheinklasse-be

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg und bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 18 Jahre/17 Jahre


Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

 B96

(keine eigene Fahrerlaubnis-klasse)

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zgM des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg

Mindestalter: 18 Jahre/17 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B/BF17

C fuehrerscheinklasse-c Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse: C1
     
CE fuehrerscheinklasse-ce (Lastzüge und Sattelzüge) Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
     
C1 fuehrerscheinklasse-c1 Kraftwagen mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
     
C1E fuehrerscheinklasse-c1e

Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse)
Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

     
D fuehrerscheinklasse-d Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse: D1
     
DE fuehrerscheinklasse-de Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
     
D1 fuehrerscheinklasse-d1 Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
     
D1E fuehrerscheinklasse-d1e Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
     
L* fuehrerscheinklasse-l Zugmaschinen,die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus dieden Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschienen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
     
T fuehrerscheinklasse-t Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.
Eingeschlossene Klassen: L, AM