Ihr neuer PKW-Führerschein.

Jetzt bei der Fahrschule König zu top Konditionen.......einfach anrufen: 07586 . 91 86 60

 

Was darf ich mit der Klasse fahren?

B/BF17

B 96

BE

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM*
nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz

Folgende Anhänger dürfen bei einem Fahrzeug bis 3,5 t zGM* mitgeführt werden:
Anhänger bis 750 kg zGM*
Bei Anhängern mit einer zG. von mehr als 750 kg ist die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3500 kg begrenzt.

Kraftwagen der Klasse B mit Anhängern über 750 kg zG.

Die zG. der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg.

Kraftwagen der Klasse B

und Anhängerüber 750 kg und bis 3500 kg zG.

 

Wie alt muss ich für den Erwerb dieser Klasse mindestens sein?

B/BF17

B 96

BE

18 Jahre/17 Jahre 18 Jahre/17 Jahre 18 Jahre/17 Jahre

 

Wie lange dauert die Ausbildung mindesten?

B/BF17

B96

BE

Theoretische Ausbildung
12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff Praktische Fahrausbildung
Übungsfahrten je nach persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

Theorie 150 min (2,5 Stunden)

Praktische Übung 210 min. (3,5 Stunden)

Fahren im Realverkehr 60 min. (1 Stunde)

Theoretische Ausbildung

keine theoretische Ausbildung vorgesehen

Praktische Fahrausbildung
Übungsfahrten je nach persönlichen Fähigkeiten und Lernfortschritt
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde bei Dämmerung und Dunkelheit

 

Welche Prüfungen muß ich machen?

B/BF17

B96

BE

Theorieprüfung ist abzulegen
(Fragebogen mit 30 Fragen - ab 10 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Praktische Prüfung ist abzulegen
(sie dauert mindestens 55 Minuten, Sie fahren innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße)

keine theoretische Prüfung

keine praktische Prüfung

Theorieprüfung wird nicht abgelegt

Praktische Prüfung ist abzulegen
(sie dauert mindestens 55 Minuten, Sie fahren innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstraße)

 

Sonstige Voraussetzungen?

B/BF17 und B96

BE

keine besonderen Voraussetzungen Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden. Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.