Begleitendes Fahren mit 17

Führerschein mit 17 oder auch "BF17" <-- Begleitendes Fahren

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Ausbildung

Bis jetzt können nur die Klassen B und BE erworben werden. Eine Sonderregelung sind die Klassen AM, L diese sind mit eingeschlossen und dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Selbstverständlich gilt BF17 ausschliesslich in Deutschland, dafür aber in allen Bundesländern, sowie in Österreich.

Die Prüfungsvorschriften oder auch Ausbildungsrichtlinien sind identisch zum "normalen ab 18" Führerschein.

Wie der Titel schon sagt, darf der Inhaber des "Führerschein ab 17" nur und ausschliesslich zwingend mit einer Begleitperson fahren. Sobald das 18. Lebensjahr erreicht ist, fällt diese Auflage weg und der normale Führerschein wird vom Landratsamt ausgestellt.

Der Begleiter und seine Pflichten

Der Begleiter oder die Begleitperson dient als Ansprechpartner und Unterstützung im Strassenverkehr, um dem Lenker des Kraftfahrzeuges Sicherheit zu geben und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.Der Begleiter bzw. die Begleiterin ist dazu verpflichtet, dem Inhaber des BF17 proaktiv und konstruktiv Hinweise und Ratschläge mitzuteilen, damit das Sicherheitsverständnis ausgeprägt wird.

Vorraussetzungen des Begleiters

Zahlen, Daten, Fakten (laut Gesetz):

  • mindestens 30 Jahre alt
  • im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit ununterbrochenen 5 Jahren
  • muss seinen Führerschein beim "Begleiten" dabei haben
  • darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister bei der Erteilung der Prüfbescheinigung haben.

Anmeldung

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